Ausbildungen
Inhaltsverzeichnis
Auto Führerscheine
<3,5t
<750kg
<3,5t
<3,5t
<3,5t
<7t
<3,5t
darf über 750kg liegen
<4,25t
Zugmaschinen bis zu 40 km/h
Traktoren oder andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Motorrad Führerscheine
max. 25 km/h
ab 15 Jahren
max. 50 ccm Hubraum
max. 45 km/h
max. 4 KW
ab 15 Jahren
max. 50 ccm Hubraum
max 11 KW
ab 16 Jahren
max 125 ccm Hubraum
min. 2 Jahre Fahrpraxis
praktische Prüfung
min. 5 Jahre B-Führerschein
4 theorie und 5 praktische Stunden a 90 min.
5 Fahrstunden a 90min
ab 25 Jahren
ohne Prüfung
nicht erweiterbar
ab 18 Jahren
max. 35KW
max. 48 PS
min. 2 Jahre Fahrpraxis
praktische Prüfung
ab 20 Jahren
> 35Kw
ab 24 Jahren
Der theoretische Unterricht
Der Grundstoff beträgt für alle Klassen 12 Doppelstunden á 90 Min. Darüber hinaus bekommt Ihr Zusatzstoff vermittelt. Beim Autoführerschein sind das zwei Sonderstunden, insgesamt 14 Doppelstunden Theorie. Wer den Motorradführerschein gleich mitmacht, muss mindestens 16 Doppelstunden (12+4=16) absolvieren.
Der praktische Unterricht
Neben der Grundausbildung müsst Ihr zusätzlich Sonderfahrten absolvieren. In der Klasse A , A1undBsind das jeweils 12 Sonderfahrten. Dazu gehören Fahrten bei Dunkelheit (3), Überlandfahrten (5) und Autobahnfahrten (4).
Wie viele Fahrstunden Ihr benötigt, lässt sich nicht vorhersagen. Klar ist: Zu viele Fahrstunden gibt es nicht. Jede Übungsstunde trägt zur eigenen Sicherheit während der Fahrprüfung bei.
Wann eure Ausbildung abgeschlossen ist und Ihr „reif“ seid, entscheidet Euer Fahrlehrer.
Die neuen Automatikregelung für den Autoführerschein
Die Ausbildung und Fahrprüfung konnte schon immer auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden. Gerade für Fahranfänger liegt ein Vorteil darin, dass das Kuppeln und manuelle Schalten entfällt und der Fahranfänger sich auf den Verkehr konzentrieren kann. Ein entscheidender Nachteil an der Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug entfällt zukünftig beim Führerschein B197!
Bislang wurde bei der Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen. Dadurch wird der Führerschein auf Automatikfahrzeuge reduziert, was zur Folge hat, dass Schaltfahrzeuge nicht gefahren werden dürfen, ohne eine erneute praktische Fahrprüfung mit einem Schaltfahrzeug abzulegen.
Mit dem Führerschein B197 gibt es eine entscheidende Änderung ab dem 01.04.2021, bei der die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird, Schaltwagen aber auch nach der Prüfung gefahren werden dürfen.
Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78). Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr!
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege gelöst werden.
Anmeldung
Zur Anmeldung bei uns kannst Du einfach zum theoretischen Unterricht vorbeikommen.
Sehtest
Der Sehtest dauert nur wenige Minuten und kann bei den meisten Optikern absolviert werden. Mitnehmen: Personalausweis
Erstehilfe
…sind erforderlich, damit Du im Notfall Verunglückten helfen kannst. So ein Kurs dauert ca. 6 bis 8 Stunden und kann z.B. beim Arbeiter Samariter Bund, Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst absolviert werden. Nach erfolgter Teilnahme gibt’s eine Bescheinigung. Informationen über laufende Lehrgänge erhältst du in unseren Fahrschulen.
Antrag
Je nach Wohnort ist der Antrag bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder Gemeinde zu stellen. Dies kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. WICHTIG: Den Antrag frühzeitig stellen! Die Bearbeitungszeit bei den Behörden beträgt ca. 3 bis 5 Wochen. Ohne genehmigten Antrag kannst Du weder die theoretische noch die praktische Prüfung ablegen! Mitnehmen: Personalausweis, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort, 1 Paßbild, Bearbeitungsgebühr. Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Meldebescheinigung.
Führerscheinstelle in Plön / Kiel
Mitnehmen: Personalausweis
Theoretischer Unterricht
Je nach Führerscheinklasse ist eine bestimmte Mindest-Stundenzahl vorgeschrieben um zur Prüfung zugelassen zu werden. Darüber hinaus kannst Du in den Unterricht so oft kommen wie Du willst oder solange, bis Du Dich absolut sicher fühlst.
Praktischer Unterricht
Zusätzlich zu den Stadtfahrten sind je nach Führerscheinklasse Sonderfahrten wie Autobahn, Überland oder Nachtfahrt vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Theoretische Prüfung
Wenn die Theorie ’sitzt‘ kannst Du die theoretische Prüfung ablegen. Allerdings frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Mitnehmen: Personalausweis
Praktische Prüfung
Diese Prüfung kannst Du frühestens 4 Wochen vor Erreichen des für die Führerscheinklasse geforderten Mindestalters ablegen. Ca. eine Fahrstunde lang zeigst Du wie gut Du fahren kannst. Diese Fahrt läuft genauso ab, wie eine normale Fahrstunde, nur dass eben noch ein Prüfer dabei ist, der sagt wo es hingehen soll. Wenn Du am Prüfungstag das Mindestalter schon hast, gibt’s den ‚Lappen‘ gleich in die Hand. Ansonsten kannst Du ihn Dir an Deinem Geburtstag bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Mitnehmen: Personalausweis
Fahrschulwechsel
Jetzt ganz unkompliziert die Fahrschule wechseln!
Das liest sich ziemlich kompliziert – ist es aber gar nicht ! Und außerdem helfen wir Dir ja bei Allem:
Wir begleiten Dich zur theoretischen und natürlich auch zur praktischen Prüfung. Dort sind wir für eventuell auftretende Fragen oder bei etwaigen Problemen für Dich da.