Ausbildungen

Inhaltsverzeichnis

Auto Führerscheine

Motorrad Führerscheine

Der theoretische Unterricht

Der Grundstoff beträgt für alle Klassen 12 Doppelstunden á 90 Min. Darüber hinaus bekommt Ihr Zusatzstoff vermittelt. Beim Autoführerschein sind das zwei Sonderstunden, insgesamt 14 Doppelstunden Theorie. Wer den Motorradführerschein gleich mitmacht, muss mindestens 16 Doppelstunden (12+4=16) absolvieren.

Der praktische Unterricht

Neben der Grundausbildung müsst Ihr zusätzlich Sonderfahrten absolvieren. In der Klasse A , A1undBsind das jeweils 12 Sonderfahrten. Dazu gehören Fahrten bei Dunkelheit (3), Überlandfahrten (5) und Autobahnfahrten (4).

Wie viele Fahrstunden Ihr benötigt, lässt sich nicht vorhersagen. Klar ist: Zu viele Fahrstunden gibt es nicht. Jede Übungsstunde trägt zur eigenen Sicherheit während der Fahrprüfung bei.

Wann eure Ausbildung abgeschlossen ist und Ihr „reif“ seid, entscheidet Euer Fahrlehrer.

Führerschein B197

Die neuen Automatikregelung für den Autoführerschein

Die Ausbildung und Fahrprüfung konnte schon immer auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden. Gerade für Fahranfänger liegt ein Vorteil darin, dass das Kuppeln und manuelle Schalten entfällt und der Fahranfänger sich auf den Verkehr konzentrieren kann. Ein entscheidender Nachteil an der Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug entfällt zukünftig beim Führerschein B197!

Bislang wurde bei der Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen. Dadurch wird der Führerschein auf Automatikfahrzeuge reduziert, was zur Folge hat, dass Schaltfahrzeuge nicht gefahren werden dürfen, ohne eine erneute praktische Fahrprüfung mit einem Schaltfahrzeug abzulegen.

Mit dem Führerschein B197 gibt es eine entscheidende Änderung ab dem 01.04.2021, bei der die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird, Schaltwagen aber auch nach der Prüfung gefahren werden dürfen.

Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • 10 Fahrstunden je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen)
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen)

Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule

Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78). Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr!

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege gelöst werden.

Anforderungen / Tipps

Anmeldung

Zur Anmeldung bei uns kannst Du einfach zum theoretischen Unterricht vorbeikommen.

Sehtest

Der Sehtest dauert nur wenige Minuten und kann bei den meisten Optikern absolviert werden. Mitnehmen: Personalausweis

Erstehilfe

…sind erforderlich, damit Du im Notfall Verunglückten helfen kannst. So ein Kurs dauert ca. 6 bis 8 Stunden und kann z.B. beim Arbeiter Samariter Bund, Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst absolviert werden. Nach erfolgter Teilnahme gibt’s eine Bescheinigung. Informationen über laufende Lehrgänge erhältst du in unseren Fahrschulen.

Antrag

Je nach Wohnort ist der Antrag bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder Gemeinde zu stellen. Dies kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. WICHTIG: Den Antrag frühzeitig stellen! Die Bearbeitungszeit bei den Behörden beträgt ca. 3 bis 5 Wochen. Ohne genehmigten Antrag kannst Du weder die theoretische noch die praktische Prüfung ablegen! Mitnehmen: Personalausweis, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort, 1 Paßbild, Bearbeitungsgebühr. Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Meldebescheinigung.

Führerscheinstelle in Plön / Kiel

Mitnehmen: Personalausweis

Theoretischer Unterricht

Je nach Führerscheinklasse ist eine bestimmte Mindest-Stundenzahl vorgeschrieben um zur Prüfung zugelassen zu werden. Darüber hinaus kannst Du in den Unterricht so oft kommen wie Du willst oder solange, bis Du Dich absolut sicher fühlst.

Praktischer Unterricht

Zusätzlich zu den Stadtfahrten sind je nach Führerscheinklasse Sonderfahrten wie Autobahn, Überland oder Nachtfahrt vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Theoretische Prüfung

Wenn die Theorie ’sitzt‘ kannst Du die theoretische Prüfung ablegen. Allerdings frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Mitnehmen: Personalausweis

Praktische Prüfung

Diese Prüfung kannst Du frühestens 4 Wochen vor Erreichen des für die Führerscheinklasse geforderten Mindestalters ablegen. Ca. eine Fahrstunde lang zeigst Du wie gut Du fahren kannst. Diese Fahrt läuft genauso ab, wie eine normale Fahrstunde, nur dass eben noch ein Prüfer dabei ist, der sagt wo es hingehen soll. Wenn Du am Prüfungstag das Mindestalter schon hast, gibt’s den ‚Lappen‘ gleich in die Hand. Ansonsten kannst Du ihn Dir an Deinem Geburtstag bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Mitnehmen: Personalausweis

Fahrschulwechsel

Jetzt ganz unkompliziert die Fahrschule wechseln!

  • Kontaktiere uns und lasse uns die Ausbildungsnachweise von deiner alten Fahrschule zukommen.
  • Wir rechnen deine bisherigen Leistungen an und du beendest erfolgreich mit uns die Ausbildung.

Das liest sich ziemlich kompliziert – ist es aber gar nicht ! Und außerdem helfen wir Dir ja bei Allem:

Wir begleiten Dich zur theoretischen und natürlich auch zur praktischen Prüfung. Dort sind wir für eventuell auftretende Fragen oder bei etwaigen Problemen für Dich da.